| • 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des Auftrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von • 310 Abs. 1 BGB.
• 2 Angebot - Angebotsunterlagen
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß • 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Unsere Angebote halten wir 4 Wochen lang aufrecht.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten uns Eigentums- und Urheberrechte vor, dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
• 3 Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk". Die Verpackung erfolgt ohne Aufpreis und wird nicht gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Erstgeschäften kann darüber hinaus Vorkasse oder Nachnahme verlangt werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
• 4 Lieferzeit
(1) Die von uns angegebene Lieferzeit gilt stets nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten. Insoweit handelt es sich grundsätzlich um eine unverbindliche Lieferfrist. Um verbindliche Liefertermine handelt es sich ausschließlich dann, wenn der Liefertermin schriftlich gegenüber dem Besteller als verbindlich bestätigt worden ist.
(2) Ist für die Herstellung des Werkes oder für die Durchführung der Lieferung eine Handlung des Bestellers erforderlich, so beginnt die Lieferfrist erst mit der vollständigen Ausführung dieser Handlung durch den Besteller. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die vier Wochen nicht unterschreiten darf.
(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(5) Sofern die Voraussetzungen von • 4 (4) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
(6) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen o.ä. unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.
(7) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlich oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(9) Im übrigen haften wir im Falle des Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
• 5 Gefahrübergang
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk" vereinbart.
• 6 Mängelhaftung
(1) Treten Sach- oder Rechtsmängel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt, die nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen kann.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so dann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(3) Der Besteller muß uns offensichtliche Mängel innerhalb von einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung der Mängelansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(4) Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Erfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Gefahrübergang.
• 7 Haftungsbeschränkung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Darüber hinaus gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Verlust des Lebens des Bestellers.
(3) Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab dem Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Verlust des Lebens des Bestellers.
• 8 Eigentumsvorbehaltsicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Sachen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff Dritter auf die Sachen, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung unverzüglich mitzuteilen.
• 9 Kreditwürdigkeit
(1) Geben nach Vertragsabschluß Tatsachen berechtigten Anlaß zur Befürchtung, der Besteller würde einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen können, so können wir die Erfüllung unserer Pflichten bis zur Stellung einer angemessenen Sicherheit aufschieben bzw. eine Leistung Zug um Zug verlangen. Ist der Besteller trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit, so können wir, sofern unsererseits noch nicht erfüllt wurde, vom Vertrag zurücktreten.
(2) Stellt sich heraus, daß der Besteller unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, können wir durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
• 10 Schlußbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Bei Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen unser Geschäftssitz. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz zugleich Erfüllungsort.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Für Bauschild-Unterkonstruktionen auf Leihbasis gelten ergänzende AGBs
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